Ein Überbau bezeichnet die Überschreitung der Grenze eines Grundstücks durch ein Gebäude oder eine bauliche Anlage. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Teil eines Hauses, wie ein Dachvorsprung oder eine Wand, über das Grundstück des Nachbarn hinausragt. Der Überbau kann sowohl gewollt als auch unbeabsichtigt entstehen und hat verschiedene rechtliche Implikationen, die im…
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