Will ein Gutachter feststellen, wie hoch der Wertverlust einer Immobilie ist, die nach einem Schadensfall wiederhergestellt wurde, wird der merkantile Minderwert berechnet. Umgangssprachlich wird dieser Wert auch schlicht als Wertminderung bezeichnet, es handelt sich dabei jedoch um einen theoretischen Wertverlust. Und nicht um eine normale Wertminderung durch Abnutzung oder Verfall der Bausubstanz. Als merkantiler Minderwert…
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