LBO-Begriffe

Die Landesbauordnung (LBO) enthält unter anderem diese Begriffe: Wohngebäude – wird auch Wohnhaus genannt und dient Wohnzwecken. Vollgeschoss – kann 120 bis 160 cm über Geländeoberflächen herausragen. Oberkante Fertigfußboden (OKFFB) des Vollgeschosses bis OKFFB vom Geschoss, das darüber liegt, beziehungsweise bis zur Dachdeckung misst durchschnittlich 2,3 Meter in der Höhe. Hochhaus – mehr als 22…
Weiterlesen