Außenbereich

Der Außenbereich eines Gemeindegebiets umfasst die Teile, die weder in den Geltungsbereich eines Bebauungsplans fallen noch innerhalb bebauter Ortsteile liegen. Dieser Begriff hat insbesondere im Zusammenhang mit dem Baurecht und den Möglichkeiten der Bebauung eine wichtige Bedeutung. In bestimmten Fällen können im Außenbereich dennoch Wohnhäuser für Landwirte oder Förster gemäß § 35 des Baugesetzbuches errichtet…
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