Sondereigentum – Möglichkeiten der baulichen Veränderung von Eigentumswohnungen Das Recht an einer Wohnung wird als Sondereigentum bezeichnet und ist dem Volleigentum in weiten Teilen gleichgestellt. Zum Gemeinschaftseigentum der Immobilie, über das nur gemeinsam entschieden werden darf, gehören Treppenhaus, tragende Gebäudeteile, Dach und Fenster sowie Anlagen, die gemeinschaftlich genutzt werden. In der Teilungserklärung ist genau festgelegt,…
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