Gemeinbedarfsflächen, die sich in künftige, abgehende und bleibende Gemeinbedarfsflächen unterscheiden, sind einem öffentlichen Zweck zugeschrieben und dienen dabei der Allgemeinheit. Beispiele sind: Sportlich ausgelegte, religiöse, soziale oder kulturelle Anlagen und Einrichtungen. Gemeinbedarfsflächen gehören der öffentlichen Hand und da das Nutzen der Flächen der Allgemeinheit gilt, ist das private Streben nach Gewinn ausgeschlossen. Typen von Gemeinbedarfsflächen…
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