Geschosshöhe

Der Abstand zwischen zwei übereinander liegenden Fußbodenoberkanten wird Geschosshöhe genannt. Sie umfasst ein gesamtes Stockwerk, indem die lichte Höhe eines Raumes von der Decke inklusive Putz bis zum Fußboden zugrunde gelegt wird. Geschosshöhen sind genormt und liegen entweder bei 2,60 m, 2,80 m oder 3,20 m.
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