Mit Bauunternehmern, Handwerkern und Architekten werden Werkverträge abgeschlossen, aus denen sich Garantien und Mängelhaftung ergeben, die mit dem Begriff „Gewährleistung“ benannt werden. In der Regel kommen unterschiedliche gesetzliche Vorgaben für die Gewährleistung in Frage. So kommt für die Verträge mit Bauunternehmern und Handwerkern die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen), für Verträge mit Architekten das…
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