Die Pacht bezeichnet einen vertraglichen Rechtsakt, bei dem ein Pachtgeber einem Pächter das Recht einräumt, eine bestimmte Sache, häufig ein Grundstück, eine Immobilie oder eine landwirtschaftliche Fläche, gegen Zahlung eines Pachtzinses oder einer anderen Form der Vergütung zu nutzen. Im Unterschied zur Miete, bei der es meist nur um die Nutzung eines Gegenstands oder einer…
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