Gemeiner Wert

Der Preis, der im Falle einer Veräußerung erzielt werden kann, wird gemäß § 9 Bewertungsgesetz (BewG) als Bewertungsgrundsatz „gemeiner Wert“ definiert. Als Bruttowert angegeben, sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, einzubeziehen. Der gemeine Wert spiegelt somit den Marktwert wider, der für das Objekt unter normalen Verhältnissen am Markt zu erzielen wäre. Faktoren, die den…
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