Im Bebauungsplan können die überbaubaren Flächen eines Grundstücks mittels 1. Baugrenzen 2. Bebauungstiefen und 3. Baulinien festgelegt werden. Ist eine Baulinie, auch als Fluchtlinie oder Bauflucht bezeichnet, nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt, muss die entsprechende Außenwand des Hauses punktgenau an dieser vorgegebenen Linie beginnen und enden. Im Bebauungsplan ist die Baulinie mit einer roten Strich-Punkt-Strich-Linie…
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