Für eine Baugenehmigung kann im Genehmigungsfreistellungsverfahren oder im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren anstelle des aufwendigen Bauantrages eine einfache Bauanzeige ausreichen, sofern die Baubehörde innerhalb der laut Landesbauordnung und örtlicher Bauvorschriften festgelegten Frist nicht widerspricht. Für die Einreichung der Bauanzeige benötigt der Bauherr oder die Bauherrin in der Regel nur die planungsrechtlichen und brandschutztechnischen Bauvorlagen. Sinn und Zweck…
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