Zum Beweisschluss abweichende Amtsermittlung, erstellen von irreführenden Gutachten, überfordern vom richterlichen Verständnis, beantworten von Rechtsfragen, fachliche Selbstüberschätzung sowie nicht vorschriftskonformes Delegieren an Mitarbeiter gehören zu den Todsünden eines Sachverständigen.
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