Wohnungseigentum und die Jahresabrechnung

Eine der wichtigsten Aufgaben in der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Erstellung einer Jahresabrechnung über die tatsächlichen im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums angefallenen Einnahmen und Ausgaben. Eine solche Abrechnung ist vom Verwalter gemäß § 28 Abs. 3 WEG zum Ablauf eines Abrechnungszeitraums, meist eines Kalenderjahres, vorzulegen. Zu Inhalt und Form der Jahresabrechnung macht…
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