Ein Notar übernimmt die Beurkundung und Beglaubigung von Rechtsgeschäften, beispielsweise von Immobilienverkäufen. Bei Immobilien- und Grundstücksgeschäften können beide Parteien den Notar auswählen, zumeist ist es jedoch der Käufer. Doch anders als ein Anwalt handelt ein Notar unparteiisch und ist Ansprechpartner für beide Seiten. Im Rahmen von Grundstücks- und Immobiliengeschäften sorgt er für eine korrekte Abwicklung…
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