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Rauminhalt

17. Oktober 2012
Andreas Ruof

Der Rauminhalt, definiert in der DIN-Norm 277, wird neben der Grundfläche zur Wirtschaftlichkeitsberechnung (Kauf-/Mietpreise, Herstellungskosten) und zur Nutzungsfähigkeit benötigt. Rauminhalt wird synonym zum Volumen genutzt und wird bei Gebäuden, Gebäudeteilen, Bauwerken und Teilen von Bauwerken angewendet. Beim umbauten Raum wird häufig die DIN 277/1950 angewendet, wenngleich diese Norm bereits durch den Bruttorauminhalt (BRI) ersetzt worden ist. Der umbaute Raum von Gebäuden/Bauwerken, der durch äußere Begrenzungsflächen inklusive Putz und Wärmedämmung umschlossen wird, ist voll anzurechnen. Der Brutto-Rauminhalt definiert sich per DIN-Norm 277/87 als Rauminhalt von Baukörpern abzüglich Fundament, wobei nicht ausgebaute Dachräume, Erdgeschoss-Rohbaumaße sowie Dachaußenflächen fürs Kalkulieren der Gebäudegrundfläche gesondert zu beachten sind.

DIN 277/1950, DIN-Norm 277, DIN-Norm 277/87, Rauminhalt, umbauten Raum, Volumen
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Andreas Ruof - Sachverständiger für Immobilienbewertung
Veröffentlicht von Andreas Ruof
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