Bei ihrer Bewertung wie der Überbau gehandhabt, wird die Notwegerente von einem belasteten Grundstück so ermittelt: LschZS (Liegenschaftszinssatz) mal Teilflächenwert. Den Bodenwert ermittelt man wie folgt: Barwert der Notwegrente plus abgezinster Notwegflächenwert plus unbelasteter Bodenwert (also ohne Notweg). Kalkulation des Bodenwerts: Bodenwert des Grundstücks minus Notwegerente-Barwert.
Notweg / Bewertung
Andreas Ruof

Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist EU-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 - der höchsten Zertifizierung auf EU-Ebene. Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kundinnen und Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
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