Bei ihrer Bewertung wie der Überbau gehandhabt, wird die Notwegerente von einem belasteten Grundstück so ermittelt: LschZS (Liegenschaftszinssatz) mal Teilflächenwert. Den Bodenwert ermittelt man wie folgt: Barwert der Notwegrente plus abgezinster Notwegflächenwert plus unbelasteter Bodenwert (also ohne Notweg). Kalkulation des Bodenwerts: Bodenwert des Grundstücks minus Notwegerente-Barwert.
Notweg / Bewertung
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Andreas Ruof

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