Wenn ein Baugrundstück gekauft wird, muss der Käufer mit folgenden Grunderwerbskosten rechnen:
- In der Regel wird zuzüglich zum Grundstückspreis eine Grunderwerbssteuer von 3,5 % fällig
- Maklergebühren werden erhoben
- Vermessungskosten müssen berücksichtigt werden
- Eventuell können Baugrunduntersuchungen notwendig werden, die Kosten verursachen
- Für die Auflassung, die Beurkundung und die Eintragung ins Grundbuch werden Notargebühren fällig
Erschließungskosten zählen normalerweise nicht zu den Grunderwerbskosten, welche steuerlich abgesetzt werden können.