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  1. Immobilienfachbegriffe
  2. Grunderwerbskosten

Grunderwerbskosten

29. Juni 2021
Andreas Ruof
Inhalt dieses Beitrags anzeigen
1. Was zählt zu den Grunderwerbskosten?
2. Wie hoch sind die Grunderwerbskosten?
2.1. Was zählt nicht zu den Grunderwerbskosten?

Grunderwerbskosten müssen beim Haus- und Grundstückskauf einkalkuliert werden. Dabei handelt es sich um Kaufnebenkosten, die zusätzlich zum Kaufpreis anfallen. Diese erhöhen den Kostenaufwand für den Käufer und damit mitunter auch den zu finanzierenden Betrag. Für den Verkäufer sind sie nicht relevant und nehmen keinen Einfluss bei der Wertermittlung der Immobilie.

Was zählt zu den Grunderwerbskosten?

Zu den Grunderwerbskosten zählen jene Kosten, die den Haus– und Grundstückskauf betreffen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Grundstückspreis
  • Grunderwerbsteuer
  • Notarkosten
  • Grundbuchkosten
  • Maklergebühren

In einigen Fällen zählen auch Kosten für die Grundvermessung zu den Grunderwerbskosten, wenn diese vertraglich vereinbart vom Käufer getragen werden. Ansonsten müssen Verkäufer für diesen Kostenpunkt aufkommen.

Wie hoch sind die Grunderwerbskosten?

Die Kaufnebenkosten liegen in der Regel bei 10 bis 12 Prozent des Grundstückspreises und müssen vom Käufer getragen werden. Mit in der Regel 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises nimmt die Grunderwerbsteuer einen großen Anteil dieser Kosten ein. Die Höhe ist abhängig vom jeweiligen Bundesland. Abgerechnet wird die Grunderwerbsteuer nach Unterzeichnung des Kaufvertrages durch das zuständige Finanzamt. Erst wenn die Steuerschuld beglichen wurde, wird der Notar den Eintrag ins Grundbuch vornehmen.

Die Notar- und Grundbuchkosten liegen in der Regel bei 1,5 Prozent des Kaufpreises und werden vom beauftragen Notar in Rechnung gestellt. Die Maklergebühren unterliegen keiner einheitlichen Regelung. Zudem existieren je nach Bundesland andere Vorgehensweisen. Die Kosten sind an den Makler zu entrichten und liegen oftmals zwischen drei und sechs Prozent.

Was zählt nicht zu den Grunderwerbskosten?

Weitere Kosten, die im Zusammenhang mit dem Grundstück stehen, wie Baugrunduntersuchungen oder Erschließungsbeiträge zählen nicht zu den Grunderwerbskosten. Das trifft auch auf die Grundsteuer zu. Diese muss zwar vom Käufer getragen werden, sie fällt als Kostenaufwand jedoch erst nach dem Kauf an und ist damit nicht Bestandteil der Grunderwerbskosten.

Die Grunderwerbskosten sind bei privater Nutzung nicht steuerlich absetzbar. Bei Gewerbeobjekten handelt es sich um Betriebsausgaben und Vermieter können die Grunderwerbsteuer als Werbungskosten ansetzen.

Baugrundstück, Erschließungskosten, Grunderwerbskosten
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Veröffentlicht von Andreas Ruof
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