Der Mindestabstand eines freistehenden Einzelgebäudes zur Grundstücksgrenze wird laut Landesbauordnung Grenzabstand genannt. Abhängig ist der Grenzabstand von den Baulinien, der Geschossanzahl und den Abstandsflächen. Unterschritten darf der Grenzabstand in Einzelfällen nur durch Vordächer, Garagen, Erker, Balkone und unterirdische bauliche Anlagen wie beispielsweise Speichertanks.
Grenzabstand
Andreas Ruof

Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist zertifizierter Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Beseitigung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV). Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
Sie haben Fragen zur Bewertung einer Immobilie?
Andreas Ruof kontaktieren
TÜV Rheinland Zertifizierung

