Ohne Einsatz öffentlicher Mittel errichtete Wohnungen werden freifinanzierte Wohnungen genannt. Diese Wohnungen werden allein durch das Eigenkapital des Bauherrn oder der Bauherrin in Verbindung mit steuerlichen Abschreibungen und gegebenenfalls Fremdmitteln aus Hypotheken erstellt. Als Lohn darf der Vermieter seine Mieter frei wählen. Im Rahmen des Mietrechts und gewisser Grenzen können bei Neuvermietungen Mieten festgelegt oder bei bestehenden Mietverhältnissen auch Mieterhöhungen durchgesetzt werden.
Freifinanzierte Wohnungen
Andreas Ruof

Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist zertifizierter Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Beseitigung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV). Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
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