Unterhalb des Daches gelegener Raum wird als Dachboden bezeichnet. Bei Steildächern stellen die Dachschrägen die seitlichen und die Decke des obersten Geschosses die untere Begrenzung dar. Meist wurden Dachböden früher lediglich als Lagerfläche genutzt. Heute werden Dachböden meist ausgebaut und als Wohnraum nutzbar gemacht.
Das Amtsgericht Köln gab in einem Urteil zu verstehen, dass dem Mieter einer Dachgeschosswohnung auf Basis der Hausordnung vom Vermieter die jährliche Reinigung des über seiner Wohnung gelegenen Speichers und der Dachbodenfenster nicht abverlangt werden kann. Dem Gericht zufolge ist eine solche Regelung für den Mieter überraschend und somit unwirksam. Der Mieter in diesem konkreten Fall war nicht berechtigt, den Speicher zu nutzen und eine mietvertragliche Regelung über die Reinigung existierte ebenfalls nicht.