Honorar

Unser Honorar für die Immobilienbewertung

Die Honorarabrechnung für Privatgutachten kann in Anlehnung an die Honorartabelle §34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ( HOAI in der Fassung vom 04.03.1991 ) berechnet werden.

Das Honorar richtet sich dann nach dem ermittelten Wert. Es wird in der Regel nach dem Mittelwert der Normalstufe abgerechnet. Je nach Art, Objekt und Aufwand können niedrigere oder höhere Honorare vereinbart werden.

Tabelle Honorar

 

Vor der Auftragsvergabe sollten wir uns in Ruhe zusammensetzen und klären, was wir für Sie tun können. Es ist uns nämlich sehr wichtig, dass Sie später eine Leistung erhalten, die Ihnen auch wirklich weiterhilft.

Bei Streitigkeiten ( z.B. Ehescheidung, Erbauseinandersetzung, auch bei steuerlicher Wertermittlung ) bieten wir Ihnen zudem eine Vorabprüfung, um vor Auftragserteilung zu klären, ob sich der finanzielle Aufwand für ein Wertgutachten lohnt.

Das Leistungspaket und das Honorar werden auf Ihre Bedürfnisse individuell angepasst.

Ihr Auftrag liegt bei uns in guten Händen. Dafür stehen wir mit unserem guten Namen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

WF Stempel

Andreas Ruof

Betriebswirt ( WA Dipl. Inh. )

geprüfter Sachverständiger ( WF, TÜV  )

zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008

 
 

Bernd A. Binder

Diplom Kaufmann ( FH )

Diplom Sachverständiger ( DIA )