Den Bodenwertanteil im Erbbaurecht ermittelt man über diese finanzmathematische Methode: Ausgehend vom Verzinsungsbetrag vom Bodenwert (Liegenschaftszins) wird der Erbbauzins abgezogen, der gesetzlich und vertraglich erzielbar ist. Die entstehende Differenz wird mit dem Barwertfaktor (zusammengesetzt aus Real- und Liegenschaftsszins) multipliziert.
Erbbaurecht / Bodenwertanteil
Veröffentlicht von Andreas Ruof
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